Ende 2016 ist die EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC) veröffentlicht worden und wurde bis Juni 2018 national umgesetzt. NEC ist als wesentliches Instrument zur Umsetzung des „EU Clean Air Policy Package“ konzipiert, das zur Reduzierung der Belastung aus grenzüberschreitender weiträumiger Verfrachtung von Luftschadstoffen in der Atmosphäre eingesetzt wird. Insgesamt sollen die Gesundheitseffekte bis 2030 durch z.B. weniger Feinstaub eine Halbierung der bisher 400.000 statistisch verloren Menschenleben pro Jahr erreicht werden. Die Eutrophierung oder Versauerung der europäischen Ökosystemflächen soll ebenfalls um bis zu 44% verringert werden.
Reduktionsziele
Geregelt sind für 2030 die Emissionshöchstgrenzen für die Schadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3), flüchtige organische Verbindungen (NMVOC) sowie der neu aufgenommene Schadstoff Feinstaub (PM2,5). Die Prozentsätze für 2020 beziehen sich auf das Basisjahr 2005 (siehe Tabelle 1) und ergeben sich aus der Umsetzung des Göteborg-Protokolls in EU-Recht, das teilweise mehr Emissionen erlaubt als die Ziele 2010. Bisher waren absolute Ziele in Tonnen angegeben. Die Zielwerte in Prozent für 2030 waren Gegenstand heftiger Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten.
Tabelle 1. Zielwerte der NEC-RL für Österreich und Abweichung des UBA-WEM Szenarios vom Ziel 2030
Szenarien des UBA
Das Umweltbundesamt (UBA) präsentierte noch 2017 aktualisierte WEM-Szenarien (With Existing Measures) zu NEC. Diese Szenarien beziehen alle Emissionsminderungen in die Berechnung ein, die bereits gesetzlich in Österreich vorgesehen und verankert sind. Es wird eine fast aufwandslose Erreichung der österreichischen NEC-Ziele mit den bereits bestehenden Maßnahmen in Aussicht gestellt (siehe Tabelle 1). Nach dem Vorbild des Klimaschutzgesetzes gibt es kein Gesamtziel für Österreich mehr, sondern Sektor-Ziele, die sich auf Industrie, Landwirtschaft, Kleinverbrauch, Verkehr, Energieversorgung und Sonstige aufteilen. Jeder Sektor muss einen prozentuellen Beitrag zur Reduktion des Schadstoffs leisten. Das BMK kann dadurch die obligatorischen Reduktionen in den nationalen Luftreinhalteprogrammen verankern und die Verantwortlichkeiten dem jeweiligen, für den Sektor zuständigen, Ministerium zuweisen.
Schadstoffe im WEM-Szenario
Für die NOx Emissionen ist derzeit der Verkehr hauptverantwortlich. Das Modell rechnet mit der baldigen Verfügbarkeit von marktfähigen Abgas-Technologien im Pkw-Bereich. Damit wäre 2030 wieder die Industrie Hauptemittent.
Bei den SO2 Emissionen ist die Industrie hauptbetroffen. Das Ziel wird aber laut UBA-Berechnungen ziemlich deutlich unterschritten. Keine weiteren Maßnahmen sind hier aus heutiger Sicht erforderlich und der Schadstoff steht nicht im Fokus.
Bei NMVOC und PM2,5 sind die Kleinverbraucher hauptverantwortlich. Regulierungen bei der Biomassefeuerung, Partikelfilter und vereinzelte Produktregelungen durch die EU-Kommission sollen hier die Reduktion bewirken.
NH3 ist fast ausschließlich auf Emissionen aus der Landwirtschaft zurückzuführen. Aufgrund der Kleinstrukturierung der österreichischen Produktion scheinen hier die meisten Maßnahmen notwendig zu sein.
Hilfreich wird auch die konsequente Umsetzung von NEC-Maßnahmen in den östlichen Nachbarstaaten sein, die v.a. für die Feinstaubproblematik verantwortlich sind. Die Auswirkungen der Maßnahmen im Klimabereich in den Bereichen Mobilität oder Gebäude/Kleinverbrauch sind ebenfalls noch nicht mitberücksichtigt. Diese Synergien sollten allfällige negative Rückkopplungseffekte abfedern.
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