In Umsetzung der 7. Grundanforderung der Bauprodukteverordnung (CPR) „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“ hat das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) Anfang 2021 einen eigenen Sachverständigenbeirat eingerichtet, der alsbald seine Arbeit aufnehmen wird. Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung eines Entwurfs für die OIB-Richtlinie 7. Diese stellt die nationale Umsetzung der Grundanforderung Nr. 7 der CPR dar. Es ist davon auszugehen, dass es ökologische Anforderungen an Bauprodukte, ihre Gewinnung, Verarbeitung, Einbau, Rückbau und Wiederverwendung geben wird.
Construction Products Regulation (CPR)
Consulter der EU-Kommission präsentierten im März 2021 die Ergebnisse der Konsultation über die Optionen für die Zukunft der CPR. Option A (keine Gesetzesänderung) wurde von den Befragten bevorzugt, während Option E (Aufhebung) als die schlechteste Option angesehen wurde. Die Experten waren sich einig, die aktuellen Grundsätze der CPR beizubehalten: Normen als Quelle des technischen Inhalts, Beibehaltung des gleichen „harmonisierten Bereichs“ und Beibehaltung des Ansatzes der Leistungserklärung unter Verwendung der gemeinsamen Fachsprache. Ein vollständiger Bericht zu diesem Thema wird noch vor der Sommerpause veröffentlicht. Der Kommissions-Entwurf der neuen Bauprodukteverordnung wird nach jüngsten Informationen nicht vor dem 4. Quartal 2021 erwartet.
Entwurf der Bauprodukteverordung:
Der Entwurf ist in vielen Punkten umstritten und muss vom EU-Parlament erst beschlossen werden. Aufgrund der zu erwartenden Widerstände bzw. Verhandlungen zwischen EP und EC rechnen Experten damit, dass es mindestens ein Jahr dauern könnte, bis der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.
Wesentliche Neuerungen des Entwurfs:
- Ausweitung auf Produktfamilien, die derzeit nicht als Bauprodukte gelten (3D-Daten-sätze, -Dienstleistungen, z.B. Schlüsselteile von Produkten, Fertighäuser usw.)
- Die Europäische Kommission erhält 20 Ermächtigungen zur Erlassung von delegierten Rechtsakten, z.B. zur Erlassung von technischen Spezifikationen für Bauprodukte. Die Kommission ist u.a. berechtigt, bestimmte Produktanforderungen sowie zusätzliche Umweltauflagen festzulegen und Normungsaufträge zur Ausarbeitung freiwilliger harmonisierter Normen zu erteilen, um Konformitätsvermutungen zu gewährleisten.
- WKÖ: die Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte sollte auf Ausnahmefälle beschränkt werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren der CPR zu gewährleisten, und die Befugnisse sollten mit den Mitgliedstaaten geteilt werden (Ständiger Ausschuss für das Bauwesen).
- Europäische Bewertungsdokumente (EADs) sind nicht mehr Teil der harmonisierten technischen Spezifikationen.
- Neue Konformitätserklärung neben der Leistungserklärung für Bauprodukte. Obwohl die Hersteller die Möglichkeit haben, die „Konformitäts- und eine Leistungserklärung“ in einem einzigen Dokument auszustellen, gibt es große Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und der zusätzlichen Kosten für die Hersteller.
- Produktinformationen müssen in eine neu zu schaffende EU-Baudatenbank hochgeladen werden. Ein bürokratisches Monster. Die Doppelgleisigkeiten mit nationalen Datenbanken werden damit nicht abgeschafft.
- Maschinenlesbare DOPs: fehlende Zulassung digitaler DOPs, die maschinell eingelesen werden können. Der Mangel wird kritisiert.
- Auskunftspflichten für Wirtschaftsakteure an Behörden: die Daten, wer ein Produkt geliefert hat und an wen bzw. wer finanziell oder personell an der Zurverfügungstellung des Produktes am Markt beteiligt ist oder war müssen 10 Jahre lang auf Nachfrage vorgelegt werden können. Ebenfalls ein bürokratisches Monster, mit dem insbesondere der Handel überfordert wäre.
- Zusätzliche Umweltverpflichtungen für Hersteller:
– Die Ausweisung von Nachhaltigkeitskennwerten für Bauprodukte (GWP verpflichtend), die restlichen Indikatoren sind in technischen Produktregelwerken festzulegen.
– Die Ausweisung der durchschnittlichen Lebensdauer von Produkten zur Identifikation von vorzeitigen Obsoleszenzen. Es ist nicht klar, wie ein Hersteller – ohne das konkrete Bauwerk für den Einbau zu kennen – deklarieren soll, wie lange die Lebensdauer eines Bauproduktes ist. Dies ist oft vom Einbau abhängig.
– Produkte müssen leicht repariert, renoviert und modernisiert werden können. Die diesbezüglichen Anleitungen müssen 10 Jahre lang ab dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts verfügbar gemacht werden.
– Die Einhaltung der in harmonisierten technischen Spezifikationen enthaltenen Mindestanforderungen an den Recyclinganteil und andere Grenzwerte in Bezug auf Aspekte der Umwelt-, einschließlich der Klimaverträglichkeit. Die Verpflichtung, Produkte so zu gestalten, dass Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling erleichtert werden, insbesondere durch Erleichterung der Trennung von Bauteilen und Werkstoffen in der späteren Phase des Recyclings und durch Vermeidung von gemischten, vermengten oder komplizierten Werkstoffen.
– Die Verpflichtung, überschüssige und unverkaufte Produkte direkt oder über Importeure und Händler zurückzunehmen, die sich in einem Zustand befinden, der demjenigen entspricht, in dem sie in Verkehr gebracht wurden.
– Im technischen Anhang wird für die Überprüfung der Umweltverpflichtungen das neue AVS-System 3+ eingeführt, das verpflichtende externe Stichprobenkontrollen vorsieht. Dieses System wird von der WKÖ als nicht zu erfüllende, kostspielige Schikane zurückgewiesen.
- Der derzeitige Entwurf sieht die Aufhebung der bestehenden CPR zum 1.1.2045 vor, sodass eine „Übergangszeit“ von mindestens 20 Jahren erforderlich ist. Dies trägt nicht zur Stärkung des Binnenmarktes bei, sondern verwirrt und belastet alle Akteure der Wertschöpfungskette im Bauwesen.
Die WKÖ hat sich in ihrer Stellungnahme für eine deutliche Entbürokratisierung und Entschärfung der überbordenden Umweltverpflichtungen ausgesprochen. Der Europäische Baustoffherstellerverband CPE ist in ständigem Austausch mit der DG GROW und dem zuständigen Rapporteur des EP, MEP Christian DOLESCHAL. CPE steht vor dem Balanceakt, einerseits den Beitrag der Baustoffbranche zu den Klimazielen darzustellen und andererseits die Vielzahl neuer Belastungen für die Unternehmen möglichst zu reduzieren.
Kontakt: Mag. Roland ZIPFEL | +43 5 90 900 3515 |