Das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten – bei Provisionsvertretern ein etwa vereinbartes Fixum – ist mit Wirkung ab 1. November 2016 um 1,05% zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das Oktobergehalt 2016.
Die Mindestgrundgehälter sind mit Wirkung ab 1. November 2016 um 1,05% zu erhöhen. Die ab 1. November 2016 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus dem Anhang I – Gehaltsordnung– des Rahmen-Kollektivvertrags.
Die Gehaltsordnung (mit den Lehrlingsentschädigungen, Reiseaufwand-, Messe- und Trennungsgeldern) finden Sie unter Kollektivverträge und Service.
Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung ab 1. November 2016 in Kraft. Der gehaltsrechtliche Teil gilt vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2017.