Die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Bau-Holz konnten letztlich am 30.4.2020 abgeschlossen werden.
Die IST Löhne und die Zulagen steigen um 1,6% und die KV-Löhne werden um ca. 1,7% erhöht (die ab 1.5.2020 geltenden KV-Löhne sind den Lohnordnungen zu entnehmen). Der Verbraucherpreisindex der letzten 12 Monate zum KV-Abschlusszeitpunkt betrug 1,6%.
Für Mitarbeiter in Kurzarbeit gilt: Die Nettolohngarantie (80-90%) ist statisch zu interpretieren. D.h. durch KV-Erhöhungen und Vorrückungen ändert sich diesbezüglich nichts. Sonderzahlungen, Überstundenentgelte sowie Urlaubsentgelte gebühren allerdings von der höheren Grundlage.
Die geltende Lohnordnung sowie den aktualisierten Rahmen-KV finden Sie unter Kollektivverträge.