Die Verhandlungen mit der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck, Journalismus, Papier konnten abgeschlossen werden:
- Ab 1.11.2019 werden die Ist-Gehälter um 2,45% erhöht, die Kollektivvertragsgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 2,50% erhöht. Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden um 1,71% erhöht.
- Rahmenrecht: Die 11. und 12. Tagesarbeitsstunde sowie jene Stunden ab der 51. Wochenarbeitsstunde werden mit einem 100-prozentigen Zuschlag vergütet, sofern diese Stunden ausdrücklich als Überstunden angeordnet wurden. Dieser Zuschlag gebührt nicht bei Gleitzeit (vom Arbeitnehmer selbst gewählte Arbeitsstunden im Rahmen gleitender Arbeitszeit), bei betrieblich vereinbarter 4-Tage-Woche und für Produktionsangestellte in Betrieben der Transportbetonindustrie und Betrieben mit Asphaltmischanlagen, wenn in deren Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt. Wegen der Umsetzung der elektronischen Zeitaufzeichnung wird der Geltungsbeginn für die Regelung des Zuschlags ab der 51. Wochenarbeitsstunde bis zum ehestmöglichen Zeitpunkt der Umsetzung aufgeschoben; die Regelung tritt spätestens jedoch mit 1.1.2020 für alle Betriebe in Kraft. Durch Betriebsvereinbarung kann der Geltungsbeginn für die Regelung des Zuschlags für die 11. und 12. Tagesarbeitsstunde bis längstens 31.12.2019 aufgeschoben werden.
- Anpassung der Textierung zur Anrechnung der Karenzzeiten wie im geltenden Gesetz (Gesetz geht vor Kollektivvertrag).
- Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu Wandlungsrecht „Geldanspruch in Zeit“.
- Anpassung der Reisediäten Ausland.
- Geltungsbereich: Stein- und keramische Industrie, Geltungsbeginn: 1. November 2019
- Laufzeit des gehaltsrechtlichen Teiles: 1.11.2019 bis 31.10.2020.
Die Gehaltstabelle mit den ab 1.11.2019 geltenden Kollektivvertragswerten finden Sie hier.